Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO
Livioris — Berater:innen-AVV
Inhaltsverzeichnis
- Parteien und Gegenstand
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
- Datenkategorien und betroffene Personen
- Dauer der Verarbeitung
- Weisungsgebundenheit (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)
- Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)
- Technische und Organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO)
- Sub-Processor-Regelung (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO)
- Drittlandtransfer (Art. 44 ff. DSGVO)
- Betroffenenrechte — Unterstützungspflicht (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO)
- Unterstützung bei DPIA und Vorabkonsultation (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO) 12a. Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO)
- Löschung und Rückgabe nach Auftragsende (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)
- Aufbewahrungsfristen — Länderspezifische Tabelle
- Nachweispflichten und Audits (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)
- Informationspflicht bei rechtswidrigen Weisungen
- Haftung und Schadensersatz
- Mandantentrennung — Rote Linie
- Besondere Datenkategorien gem. Art. 9 DSGVO
- Vertragsschluss — Digital-Consent und Versionierung
- Laufzeit und Kündigung
- Schlussbestimmungen (inkl. Gerichtsstand, Schriftform-Definition)
- Anlage A — Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Anlage B — Sub-Processor-Liste
- Anlage C — Aufbewahrungsfristen nach Land und Berufsgruppe
- Anlage D: Kalender-Synchronisation (separate Anlage)
- Änderungshistorie
1. Parteien und Gegenstand
1.1 Auftragsverarbeiterin (Processor)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Unternehmen | BYOM AS (Aksjeselskap, norwegische Aktiengesellschaft) |
| Daglig leder | Karin Gutenbrunner Byom |
| Org.nr. | 937 698 208 |
| Adresse | Skjoldenveien 9, 1832 Askim, Indre Østfold, Norwegen |
| Kontakt | karin@byom.com |
| Produkt | Livioris — Praxis-Software für Beratungsberufe |
| DSGVO-Rolle | Auftragsverarbeiterin gem. Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO |
| Primäre Aufsichtsbehörde | Datatilsynet (Norwegen), www.datatilsynet.no |
| Sekundäre Aufsichtsbehörde | Datenschutzbehörde Österreich (DSB), www.dsb.gv.at |
1.2 Verantwortliche (Controller)
Die Verantwortliche ist die jeweilige natürliche oder juristische Person, die als Berater:in die Livioris-Plattform nutzt und bei der Registrierung die Konditionen dieses Vertrages akzeptiert hat (im Folgenden: Verantwortliche oder Berater:in).
Die Berater:in ist die datenschutzrechtlich Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für alle personenbezogenen Daten ihrer Klient:innen, die über die Livioris-Plattform verarbeitet werden.
1.3 Geltungsbereich
Dieser AVV gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die die Auftragsverarbeiterin BYOM/Livioris im Auftrag und nach Weisung der Berater:in im Rahmen der Nutzung der Livioris-Plattform durchführt, insbesondere die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Klient:innen der Berater:in.
Dieser AVV ist integraler Bestandteil der Nutzungsbedingungen von Livioris und wird gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO schriftlich (elektronisch) abgeschlossen.
2. Rollen und Verantwortlichkeiten
| Partei | DSGVO-Rolle | Rechtsgrundlage | Verantwortlichkeit |
|---|---|---|---|
| Berater:in (NutzerIn) | Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO | — | Entscheidet über Zweck und Mittel der Verarbeitung von Klient:innendaten |
| BYOM / Livioris | Auftragsverarbeiterin gem. Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO | Dieser AVV | Verarbeitet Klient:innendaten ausschließlich nach Weisung der Berater:in |
| Klient:innen der Berater:in | Betroffene Personen gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO | — | Inhaber:innen der datenschutzrechtlichen Rechte |
| BYOM (eigene Betriebsdaten) | Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für eigene Nutzungsdaten | — | Verantwortung für Account-Daten der Berater:in |
Klarstellung: Die Berater:in ist als Verantwortliche verpflichtet, für ihre eigenen Verarbeitungstätigkeiten eine eigene Rechtsgrundlage sicherzustellen, eine eigene Datenschutzerklärung gegenüber Klient:innen bereitzustellen und, sofern erforderlich, eine eigene DPIA gem. Art. 35 DSGVO durchzuführen. Livioris ist in diesem Verhältnis ausschließlich Auftragsverarbeiterin und gibt keine Rechtsauskunft.
2.1 Zahlungsinfrastruktur (Stripe Connect)
Soweit Berater:innen über die Livioris-Plattform Zahlungen ihrer Klient:innen abwickeln (Stripe Connect Direct Charges), gilt folgende Rollenverteilung:
- Die Berater:in ist als Inhaberin des Stripe-Connected-Accounts Merchant of Record und Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Zahlungsdaten ihrer Klient:innen.
- BYOM AS ist in diesem Zahlungsfluss NICHT Auftragsverarbeiterin gem. Art. 28 DSGVO und verarbeitet keine personenbezogenen Zahlungsdaten der Klient:innen. BYOM AS erhält ausschließlich Betrag, Währung und technische Transaktions-ID (ohne Personenbezug zur Klient:in).
- Die Berater:in stellt eigenständig sicher, dass eine gültige Datenschutzgrundlage für die Zahlungsverarbeitung vorliegt, Klient:innen gem. Art. 13/14 DSGVO informiert sind und der Stripe Services Agreement für den Connected Account akzeptiert wurde.
- Dieser AVV betrifft ausschließlich die Verarbeitung von Klienten-Stammdaten und Beratungsdokumentation durch BYOM AS im Auftrag der Berater:in. Er erstreckt sich nicht auf den Zahlungsfluss Klient:in zu Stripe zu Connected Account der Berater:in.
3. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
3.1 Gegenstand
Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Bereitstellung der webbasierten SaaS-Plattform Livioris für Beratungsberufe. Die Auftragsverarbeiterin stellt der Berater:in Speicher-, Verarbeitungs- und Kommunikationsinfrastruktur zur Verfügung, über die die Berater:in personenbezogene Daten ihrer Klient:innen speichert, verwaltet und dokumentiert.
3.2 Art der Verarbeitung
Die folgenden Verarbeitungsarten werden von der Auftragsverarbeiterin im Auftrag der Berater:in durchgeführt:
Rechtsgrundlagen-Hinweis: Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Rechtsgrundlagen dienen der Orientierung. Als Verantwortliche bestimmen die Berater:innen die anwendbare Rechtsgrundlage für ihre Verarbeitungstätigkeiten eigenständig.
| Verarbeitungsvorgang | Beschreibung | Rechtsgrundlage (Berater:in als Controller) |
|---|---|---|
| Speicherung | Persistente Speicherung aller von der Berater:in eingegebenen Klient:innendaten (Stammdaten, Protokolle, Termine, Notizen) in der verschlüsselten Datenbank | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; bei Art. 9 Daten: Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO |
| Übermittlung | Übertragung von Daten zwischen Client (Browser der Berater:in) und Backend via TLS-verschlüsselter HTTPS-Verbindung | — |
| Verknüpfung | Zuordnung von Terminen, Protokollen und Notizen zu Klient:innenstammdaten via interner ID-Referenz | — |
| Strukturierung | Technische Organisation der Daten in der Datenbank | — |
| Abfrage | Auslieferung von Klient:innendaten an die berechtigte Berater:in auf Anfrage | — |
| Löschung | Entfernung von Daten auf Weisung der Berater:in oder nach Ablauf definierter Fristen | — |
| Foto-Upload | Entgegennahme, Speicherung und Auslieferung von hochgeladenen Bilddateien (handschriftliche Protokoll-Scans) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; bei Art. 9: Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO |
| E-Mail-Versand | Versand transaktionaler E-Mails (Termin-Erinnerungen, Systembenachrichtigungen) via Brevo an Berater:innen und, sofern konfiguriert, Klient:innen | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Authentifizierung | Prüfung der Identität der Berater:in bei Anmeldung (E-Mail/Passwort oder Single Sign-On) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
Disclaimer: Die genannten Rechtsgrundlagen dienen der Orientierung. Die rechtliche Verantwortung für die korrekte Bestimmung der Rechtsgrundlage liegt bei der jeweiligen Berater:in als Verantwortliche.
3.3 Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung und des Betriebs der Livioris-Plattform im Auftrag der Berater:in:
- Praxisverwaltung (Klient:innenstammdaten, Terminverwaltung)
- Sitzungsdokumentation und Beratungsprotokollierung
- Ausbildungsnachweis-Tracking (Supervisions- und Fortbildungsstunden)
- Systemkommunikation (transaktionale E-Mails)
- Fehlerbehebung und technischer Betrieb (Fehlerüberwachung via Sentry, ausschließlich technische Daten ohne Klienteninhalte)
Keine Eigenverwendung: Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet die Klient:innendaten der Berater:in zu keinem Zeitpunkt für eigene Zwecke, für Werbezwecke, für Profilbildung oder für die Weitergabe an Dritte außerhalb der in Anlage B genannten Sub-Processoren.
4. Datenkategorien und betroffene Personen
4.1 Kategorien betroffener Personen
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Klient:innen der Berater:in | Natürliche Personen, die Beratungsleistungen von der Berater:in in Anspruch nehmen oder genommen haben |
| Berater:in selbst | Natürliche Person (oder Mitarbeitende einer juristischen Person), die die Livioris-Plattform als Verantwortliche nutzt (Account-Daten) |
4.2 Verarbeitete Datenkategorien
Die folgenden Datenkategorien werden im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeitet:
Klient:innendaten (Auftragsverarbeitung):
| Datenkategorie | Konkrete Datenfelder | Schutzbedarf | Art. 9 DSGVO? |
|---|---|---|---|
| Stammdaten | Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postanschrift, Geburtsdatum, Nationalität | HOCH | Nein |
| Sitzungsnotizen / Beratungsprotokolle | Freitext-Dokumentation der Beratungssitzungen durch die Berater:in | SEHR HOCH | Ja (einheitliches Art. 9-Schutzniveau für alle Berufsgruppen) |
| Foto-Uploads | Digitalisierte handschriftliche Protokolle (Bilddateien) | SEHR HOCH | Ja (einheitliches Art. 9-Schutzniveau für alle Berufsgruppen) |
| Termindaten | Datum, Uhrzeit, Dauer, Terminart, Status, Klient:innen-Referenz | MITTEL | Nein |
| Verlaufsdokumentation | Fortschrittsnotizen, Zielvereinbarungen, Gesprächsverläufe | SEHR HOCH | Ja (einheitliches Art. 9-Schutzniveau für alle Berufsgruppen) |
| Ausbildungsdaten (Berater:in) | Stundennachweise, Supervisor:in-Referenz, Zertifikate, Praxisstunden | MITTEL | Nein |
Berater:innen-Account-Daten (eigene Verantwortung BYOM):
| Datenkategorie | Konkrete Datenfelder |
|---|---|
| Zugangsdaten | E-Mail-Adresse, Passwort-Hash, Single-Sign-On-ID (optional) |
| Profildaten | Name, Sprache, Zeitzone, Berufsgruppe, Land |
| AVV-Zustimmungsdaten | avvAcceptedAt (Zeitstempel), avvVersion, IP-Adresse zum Zeitpunkt der Zustimmung |
| Zahlungsdaten | Name, Rechnungsadresse, Stripe-Customer-ID (kein Zugriff auf Kartendaten durch Livioris) |
| Technische Logs | IP-Adresse, Zeitstempel, HTTP-Status (90 Tage, dann gelöscht) |
4.3 Datensparsamkeit gem. Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO
Livioris erhebt und verarbeitet ausschließlich Daten, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich sind. Pflichtfelder sind auf das betriebliche Minimum beschränkt. Alle weiteren Felder sind optional.
5. Dauer der Verarbeitung
Die Auftragsverarbeitung beginnt mit der Aktivierung des Kontos der Berater:in und endet mit:
- der Kündigung des Nutzungsvertrages durch die Berater:in, oder
- der dauerhaften Einstellung des Livioris-Dienstes durch BYOM.
Im Falle einer dauerhaften Einstellung des Dienstes informiert BYOM die Berater:innen mindestens 90 Tage im Voraus per E-Mail und stellt einen vollständigen Datenexport (Art. 20 DSGVO) bereit.
Nach Ende der Verarbeitung gelten die Regelungen zu Löschung und Rückgabe gem. Abschnitt 13 dieses Vertrages.
6. Weisungsgebundenheit
gem. Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO
6.1 Grundsatz
Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet personenbezogene Daten der Klient:innen der Berater:in ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Berater:in als Verantwortliche, es sei denn, sie ist aufgrund des Rechts der Europäischen Union oder des Rechts eines Mitgliedstaats, dem die Auftragsverarbeiterin unterliegt, zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet.
6.2 Weisungsformen
Weisungen der Berater:in erfolgen im Rahmen der normalen Nutzung der Livioris-Plattform:
- Implizite Weisung: Jede Dateneingabe, -bearbeitung oder -löschung durch die Berater:in in der Applikation stellt eine Weisung dar.
- Explizite Weisung: Die Berater:in kann über den Support (karin@byom.com) oder die in-App-Funktionen explizite Weisungen zur Verarbeitung, Sperrung oder Löschung von Daten erteilen.
- Dieser AVV: Die Nutzungsbedingungen und dieser AVV definieren den Rahmen der zulässigen Verarbeitung.
6.3 Weisungsbeachtung und Dokumentation
Die Auftragsverarbeiterin führt eine Dokumentation über die erteilten Weisungen gem. Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO. Weisungen, die nach Einschätzung der Auftragsverarbeiterin gegen anwendbares Datenschutzrecht verstoßen, werden unverzüglich an die Berater:in zurückgemeldet (s. Abschnitt 16).
Weisungen werden schriftlich über das Livioris-Dashboard (Bereich ‚Einstellungen → Datenschutz') oder per E-Mail an privacy@livioris.com erteilt und automatisch mit Zeitstempel protokolliert. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
6.4 Autonome Verarbeitung ausgeschlossen
Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet Klient:innendaten nicht:
- für eigene Geschäftszwecke
- für Profilbildung oder Werbezwecke
- für die Weitergabe an Dritte außerhalb der AVV-Kette gem. Anlage B
- über den in diesem AVV definierten Zweck hinaus
7. Vertraulichkeit
gem. Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO
7.1 Vertraulichkeitspflicht
Die Auftragsverarbeiterin gewährleistet, dass alle zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.2 Zugangsbeschränkung
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments (Version 2.0) ist der Produktionszugang ausschließlich auf Karin Gutenbrunner Byom (Daglig leder, BYOM AS) beschränkt. Sollten künftig weitere Personen Zugang zu Produktionssystemen erhalten, werden diese vor Zugangsgewährung schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
7.3 Keine Offenlegung gegenüber Dritten
Klient:innendaten werden nicht an Dritte offengelegt, außer an Sub-Processoren im Rahmen der dokumentierten AVV-Kette (Anlage B) oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung. Im letzteren Fall informiert die Auftragsverarbeiterin die Berater:in vorab, sofern dies rechtlich zulässig ist.
7.4 Postvertragliche Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeitspflichten gelten über das Ende dieses Vertrages hinaus, solange und soweit die verarbeiteten personenbezogenen Daten noch nicht vollständig gelöscht oder zurückgegeben wurden.
8. Technische und Organisatorische Maßnahmen
gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO i.V.m. Art. 32 DSGVO
8.1 Verweis auf Anlage A
Die vollständige Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) ist in Anlage A zu diesem AVV enthalten (Kurzfassung) sowie im verknüpften Dokument legal/tom-art32.md (Vollversion, Stand 2026-03-21).
8.2 Kernsicherheitsmaßnahmen (Zusammenfassung)
| Maßnahme | Implementierung |
|---|---|
| Feldverschlüsselung | AES-256 auf Applikationsebene für alle Personendaten der Klient:innen und Beratungsnotizen |
| Transport-Verschlüsselung | TLS 1.2/1.3 auf allen Verbindungen, HTTPS erzwungen |
| Mandanten-Isolation | Strikte logische Trennung der Daten pro Mandant:in auf Anwendungs- und Datenbankebene; keine Cross-Mandanten-Abfragen möglich |
| Authentifizierung | Passwort-Hashing mit dem Standard bcrypt, Refresh-Token-Rotation, MFA als Opt-in verfügbar |
| Zugangskontrolle | Produktionszugang ausschließlich für Karin Gutenbrunner Byom |
| Audit-Log | Unveränderliches Protokoll aller Datenmutationen (Zeitstempel, Aktion, Entität-ID; kein PII-Inhalt) |
| Kein PII-Logging | Systemlogs enthalten keine Klienteninhalte; ausschließlich anonymisierte IDs |
| Datenbankebene | Datenbank at-rest verschlüsselt; Server-Standort EU (Irland) |
| Infrastruktur | Render SOC 2 Type II, ISO 27001; Supabase SOC 2 Type II, ISO 27001 |
8.3 Anpassungspflicht
Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet sich, die TOM regelmäßig, mindestens einmal jährlich, sowie bei wesentlichen Systemänderungen zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Wesentliche Verschlechterungen der Sicherheitsmaßnahmen werden der Berater:in unverzüglich mitgeteilt.
9. Sub-Processor-Regelung
gem. Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DSGVO
9.1 Allgemeine Genehmigung
Die Berater:in erteilt hiermit ihre allgemeine Genehmigung gem. Art. 28 Abs. 2 DSGVO für die Beauftragung der in Anlage B aufgeführten Sub-Processoren. Diese allgemeine Genehmigung erstreckt sich auf alle in Anlage B zum Zeitpunkt der Zustimmung der Berater:in aufgeführten Sub-Processoren.
9.2 Änderung des Sub-Processor-Kreises
Die Auftragsverarbeiterin informiert die Berater:in über beabsichtigte Änderungen im Sub-Processor-Kreis (Hinzufügen oder Ersetzen von Sub-Processoren) mit angemessener Vorankündigung, mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der Änderung, über die in der Plattform hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die Berater:in hat das Recht, gegen den Einsatz eines neuen Sub-Processors innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich Widerspruch zu erheben. Kann kein Einvernehmen erzielt werden, ist die Berater:in berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
9.3 Vertragliche Bindung der Sub-Processoren
Alle Sub-Processoren werden vertraglich im Sinne von Art. 28 Abs. 4 DSGVO gebunden. Insbesondere werden ihnen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in diesem AVV festgelegt sind. Die aktuelle Sub-Processor-Liste mit AVV-Status ist in Anlage B enthalten.
9.4 Löschpflicht bei Sub-Processor-Wechsel
Wird ein Sub-Processor ersetzt oder aus der Anlage B entfernt, stellt die Auftragsverarbeiterin sicher, dass der bisherige Sub-Processor alle personenbezogenen Daten, die er im Rahmen der Auftragsverarbeitung erhalten hat, vollständig löscht oder an die Auftragsverarbeiterin zurückgibt, und bestehende Kopien vernichtet, sofern nicht Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats die weitere Speicherung vorschreibt (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO, analog für Sub-Processoren gem. Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
Auf Anfrage der Berater:in stellt die Auftragsverarbeiterin einen Nachweis über die erfolgte Löschung beim ausgeschiedenen Sub-Processor bereit.
9.5 Verantwortlichkeit für Sub-Processoren
Die Auftragsverarbeiterin haftet gegenüber der Berater:in für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten durch die Sub-Processoren in demselben Umfang, wie sie selbst haftet, sofern der Sub-Processor seinen datenschutzrechtlichen Pflichten nicht nachkommt (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
10. Drittlandtransfer
gem. Art. 44 ff. DSGVO
10.1 Übersicht
Durch den Einsatz der Sub-Processoren Render, Supabase, Sentry und Stripe werden personenbezogene Daten in die USA übermittelt. Diese Übermittlungen sind durch folgende Rechtsgrundlagen abgesichert:
| Sub-Processor | Transfer-Mechanismus | Rechtsgrundlage | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Render, Inc. | SCC (Modul 2, C2P) + DPF | Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO + Art. 45 DSGVO | DPF-Zertifizierung seit 6. Jan. 2025; TIA erstellt (tia-render.md); AES-256 mitigiert FISA 702-Risiko |
| Supabase, Inc. | SCC | Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO | Serverstandort EU (eu-west-1, Irland); US-Unternehmensstruktur |
| Sentry (Functional Software Inc.) | SCC | Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO | Nur technische Metadaten, kein PII; Serverstandort USA |
| Stripe, Inc. | SCC | Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO | Zahlungsdaten; PCI-DSS Level 1 |
10.2 Mitigierungsmaßnahmen
Die Übermittlung an US-Anbieter ist durch folgende technische Maßnahmen abgesichert:
- AES-256-Feldverschlüsselung: Personenbezogene Klient:innendaten und Beratungsnotizen sind auf Applikationsebene verschlüsselt, bevor sie in die Infrastruktur übermittelt werden. Infrastruktur-Betreiber, die auf Systemebene zugreifen, sehen ausschließlich Chiffretext.
- Schlüsselhoheit: Der AES-256-Verschlüsselungsschlüssel liegt bei BYOM und wird gemäß dem Stand der Technik verwaltet und gesichert. US-Anbieter haben keinen Zugriff auf das Schlüsselmaterial.
- Datensparsamkeit bei Sentry: Sentry erhält ausschließlich technische Fehlerdaten (Stacktrace, URL, Browser-Typ); keine Klienteninhalte.
- Datensparsamkeit bei Stripe: Stripe erhält ausschließlich Zahlungsdaten der Berater:in (nicht der Klient:innen); Kartendaten werden via Tokenisierung verarbeitet und nicht bei Livioris gespeichert.
10.3 Transfer Impact Assessment
Für Render Inc. (USA) wurde ein Transfer Impact Assessment (TIA) gem. EDSA-Leitlinien 05/2021 erstellt (Dokument: legal/tia-render.md, Stand 2026-03-22). Das TIA bewertet das Risiko der US-Gesetzgebung (FISA 702, CLOUD Act, EO 12333) und kommt zu dem Schluss, dass die Kombination aus SCC, DPF-Zertifizierung und AES-256-Feldverschlüsselung ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet.
11. Betroffenenrechte — Unterstützungspflicht
gem. Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO
11.1 Grundsatz
Die Auftragsverarbeiterin unterstützt die Berater:in als Verantwortliche bei der Erfüllung der Pflichten aus Art. 12–22 DSGVO (Rechte der betroffenen Personen) durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
11.2 Betroffenenrechte und Umsetzungswege
| Recht | Rechtsgrundlage | Umsetzungsweg durch Livioris |
|---|---|---|
| Auskunftsrecht | Art. 15 DSGVO | Die Berater:in kann über die Plattform alle zu einer Klient:in gespeicherten Daten einsehen und exportieren. Auf Anfrage der Berater:in stellt Livioris technische Unterstützung beim Daten-Export bereit. |
| Recht auf Berichtigung | Art. 16 DSGVO | Die Berater:in kann alle Klient:innendaten direkt in der Plattform bearbeiten und aktualisieren. |
| Recht auf Löschung | Art. 17 DSGVO | Die Berater:in kann Klient:innendaten direkt in der Plattform löschen. Nach Löschung werden die Daten innerhalb von 30 Tagen auch aus Backup-Systemen entfernt. |
| Recht auf Einschränkung | Art. 18 DSGVO | Auf Weisung der Berater:in kann Livioris eine Klient:innen-Akte in einen Sperrstatus versetzen, sodass keine weitere Verarbeitung erfolgt. Die technische Umsetzung des Sperrstatus (Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO) befindet sich in Entwicklung. Bis zur Implementierung erfolgt die Einschränkung manuell durch das BYOM-Team auf Weisung der Berater:in. Der aktuelle Stand wird im Changelog der Plattform dokumentiert. |
| Recht auf Datenübertragbarkeit | Art. 20 DSGVO | Livioris stellt einen Daten-Export im strukturierten, maschinenlesbaren Format (JSON oder CSV) auf Anfrage bereit. |
| Widerspruchsrecht | Art. 21 DSGVO | Die Berater:in ist als Verantwortliche für die Bearbeitung von Widersprüchen zuständig. Livioris unterstützt technisch durch Bereitstellung von Export- und Löschfunktionen. |
11.3 Weiterleitung von Betroffenenanfragen
Sollte eine Klient:in direkt Livioris (BYOM) mit einer Datenschutzanfrage kontaktieren, wird diese unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen, an die zuständige Berater:in weitergeleitet. Livioris trifft in solchen Fällen keine eigenständigen Entscheidungen zu Auskunft, Löschung oder anderen Maßnahmen, die dem Verantwortlichen (Berater:in) vorbehalten sind.
12. Unterstützung bei DPIA und Vorabkonsultation
gem. Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO
12.1 DPIA-Pflicht der Berater:in
Die Berater:in als Verantwortliche ist eigenständig dafür verantwortlich zu prüfen, ob sie gem. Art. 35 DSGVO zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) verpflichtet ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Berater:in:
- Gesundheitsdaten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO in umfangreicher Weise verarbeitet (z.B. Psychotherapeut:innen, Psykolog:innen, Heilpraktiker:innen Psychotherapie)
- Eine systematische Bewertung persönlicher Aspekte von Klient:innen vornimmt
- Als gesetzlich verpflichtete Fachperson besondere Dokumentationspflichten erfüllt
12.2 Unterstützungspflicht von Livioris
Livioris unterstützt die Berater:in bei der DPIA durch:
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Informationsbereitstellung | Auf Anfrage stellt Livioris technische Informationen zur Architektur und zu den eingesetzten Sub-Processoren bereit, soweit diese für die DPIA der Berater:in erforderlich sind. Technische Details zum Schlüsselmanagement sind in der internen DPIA dokumentiert. |
| Eigene DPIA | Livioris hat eine eigene DPIA gem. Art. 35 DSGVO durchgeführt (legal/dpia-art35.md), die der Berater:in als Referenz auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann. |
| Sub-Processor-Dokumentation | Die AVV-Dokumentation der eingesetzten Sub-Processoren (Anlage B) steht der Berater:in zur Verfügung. |
12.3 Vorabkonsultation
Sollte die Berater:in aufgrund ihrer eigenen DPIA zu dem Schluss kommen, dass eine Vorabkonsultation gem. Art. 36 DSGVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich ist, unterstützt Livioris die Berater:in auf Anfrage durch Bereitstellung technischer Informationen.
12a. Meldung von Datenschutzverletzungen
gem. Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO
12a.1 Meldepflicht der Auftragsverarbeiterin
Livioris meldet der Berater:in jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 12 DSGVO) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Diese Frist dient der Sicherstellung, dass die Berater:in als Verantwortliche die 72-Stunden-Meldefrist gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1 DSGVO) einhalten kann.
12a.2 Inhalt der Meldung
Die Meldung enthält mindestens:
- Art der Datenschutzverletzung — Beschreibung des Vorfalls (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit)
- Betroffene Datenkategorien — welche personenbezogenen Daten betroffen sind (z.B. Klient:innendaten, Beratungsprotokolle, Kontaktdaten)
- Geschätzte Anzahl betroffener Personen und betroffener Datensätze
- Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson bei Livioris
- Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
- Ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung und Eindämmung
Sind nicht alle Informationen gleichzeitig verfügbar, erfolgt die Meldung schrittweise gem. Art. 33 Abs. 4 DSGVO.
12a.3 Unterstützungspflicht
Livioris unterstützt die Berater:in bei der Erfüllung ihrer Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1 DSGVO) und ggf. der Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO) durch Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und technischen Protokolle.
12a.4 Dokumentation
Livioris dokumentiert alle Datenschutzverletzungen einschließlich der Umstände, Auswirkungen und ergriffenen Abhilfemaßnahmen gem. Art. 33 Abs. 5 DSGVO. Diese Dokumentation wird der Berater:in auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
13. Löschung und Rückgabe nach Auftragsende
gem. Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO
13.1 Optionen nach Vertragsende
Nach Beendigung des Nutzungsvertrages hat die Berater:in folgende Optionen:
| Option | Frist | Beschreibung |
|---|---|---|
| Daten-Export | Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende | Die Berater:in kann über die Plattform einen vollständigen Datenexport im Format JSON oder CSV abrufen. |
| Vollständige Löschung | Standardmäßig nach 30 Tagen Grace-Period | Wenn kein Export beantragt oder keine andere Weisung erteilt wird, werden alle Klient:innendaten der Berater:in 30 Tage nach Vertragsende dauerhaft und unwiederbringlich gelöscht. |
13.2 Löschprozess
- Primärdaten: Löschung aus der Datenbank innerhalb von 30 Tagen.
- Backup-Daten: Backups werden spätestens 30 Tage nach Löschung der Primärdaten unwiderruflich gelöscht.
- Verschlüsselung: Alternativ zur Datenlöschung kann auf Weisung der Berater:in eine Löschung durch kryptografische Mittel eingesetzt werden; dies macht die Daten dauerhaft unzugänglich.
- Logs: Technische Logs werden nach 90 Tagen automatisch überschrieben; dieser Vorgang ist unabhängig vom Vertragsende.
13.3 Löschbestätigung
Auf Anfrage stellt Livioris der Berater:in eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Datenlöschung aus, sofern eine vollständige Datenlöschung durchgeführt wurde.
13.4 Pflicht zur Datensicherung durch die Berater:in
Die Berater:in ist als Verantwortliche verpflichtet, vor Vertragsende einen vollständigen Daten-Export durchzuführen, sofern sie Daten aufgrund gesetzlicher oder berufsrechtlicher Aufbewahrungspflichten weiter aufbewahren muss. Livioris haftet nicht für Datenverluste, die durch unterlassene Datensicherung vor Vertragsende entstehen.
14. Aufbewahrungsfristen — Länderspezifische Tabelle
Hinweis: Die angegebenen Fristen sind Empfehlungen auf Basis der zum Stand dieses Dokuments bekannten Rechts- und Standesregeln. Die Berater:in ist als Verantwortliche verpflichtet, die für sie geltenden Fristen eigenständig zu prüfen und einzuhalten. Livioris gibt keine Rechtsauskunft zu Aufbewahrungsfristen.
| Land | Berufsgruppe | Aufbewahrungsfrist Beratungsdokumentation | Rechtsgrundlage (Orientierung) |
|---|---|---|---|
| AT | Lebens- und Sozialberater:in (LSB) | 10 Jahre (Empfehlung Sozialministerium) | WBO, LSB-Standesregeln |
| AT | Coach / Trainer:in (freies Gewerbe) | Keine gesetzliche Pflicht; 7 Jahre für steuerrelevante Unterlagen | BAO §132 (Steuerrecht) |
| AT | Psychotherapeut:in | 10 Jahre ab letztem Kontakt (Pflicht) | PthG §43, Krankenanstaltengesetz |
| AT | Klinische Psycholog:in / Gesundheitspsycholog:in | 10 Jahre ab letztem Kontakt | PsychologieG §43 |
| NO | Veileder (frei) | Keine gesetzliche Mindestfrist; 5–7 Jahre empfohlen | Personopplysningsloven |
| NO | Psykolog (autorisert) | 10 Jahre ab letztem Kontakt | Helsepersonelloven §40, Pasientjournalloven §17 |
| NO | Psykoterapeut (autorisert) | 10 Jahre ab letztem Kontakt | Helsepersonelloven §40 |
| DE | Coach / Berater:in (freies Gewerbe) | Keine gesetzliche Pflicht; 6 Jahre für steuerrelevante Unterlagen | HGB §257, AO §147 |
| DE | Heilpraktiker:in (Psychotherapie) | 10 Jahre | BDSG, Berufsordnungen der Länder |
| DE | Psychologische Psychotherapeut:in | 10 Jahre ab letztem Kontakt | §630f BGB, PsychThG |
| SE | Kurator/Coach (frei) | Keine gesetzliche Mindestfrist | Personuppgiftslagen / GDPR |
| SE | Psykolog (leg.) | 10 Jahre ab letztem Kontakt | Patientdatalagen (PDL) kap. 3 |
Technische Umsetzung: Livioris setzt keine automatischen Löschfristen für Beratungsdokumentationen durch, da die maßgebliche Frist von der Berufsgruppe und dem Land der Berater:in abhängt. Die Berater:in ist verantwortlich für die Einhaltung der für sie geltenden Aufbewahrungspflichten. Livioris stellt Exportfunktionen bereit, um die Migration oder Archivierung außerhalb der Plattform zu ermöglichen.
Hinweis zu Minderjährigen: Für Beratungsdaten von Minderjährigen können in einzelnen Ländern verlängerte Aufbewahrungsfristen gelten (z.B. Österreich: Die Frist beginnt erst mit Volljährigkeit). Die konkrete Frist obliegt der Berater:in als Verantwortliche.
15. Nachweispflichten und Audits
gem. Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO
15.1 Nachweise durch Livioris
Die Auftragsverarbeiterin stellt der Berater:in auf schriftliche Anfrage folgende Nachweise zur Verfügung:
| Nachweis | Dokument / Quelle |
|---|---|
| Technische und Organisatorische Maßnahmen | legal/tom-art32.md (aktuell) |
| DPIA | legal/dpia-art35.md |
| Sub-Processor AVV-Verweise | Anlage B dieses AVV + legal/avv-uebersicht.md |
| Datenschutz-Grundsatzdokument | legal/data_protection_pack_gdpr.md |
| Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 | legal/verarbeitungsverzeichnis-art30.md |
| Transfer Impact Assessment Render | legal/tia-render.md |
15.1a Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 Abs. 2 DSGVO
Die Auftragsverarbeiterin führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 2 DSGVO (legal/verarbeitungsverzeichnis-art30.md). Dieses Verzeichnis wird der Berater:in auf schriftliche Anfrage in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt und der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Art. 30 Abs. 4 DSGVO auf Anfrage zugänglich gemacht.
15.2 Audit-Recht der Berater:in
Die Berater:in hat das Recht, Audits und Inspektionen durchzuführen oder durch beauftragte Dritte durchführen zu lassen, um die Einhaltung dieses AVV zu überprüfen, gem. Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO.
Praktische Durchführung:
- Audits sind mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich anzukündigen (E-Mail an karin@byom.com).
- Audits dürfen den laufenden Betrieb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
- Kosten für Audits trägt die Berater:in, sofern kein Verstoß festgestellt wird.
- Alternativ kann die Berater:in ein anerkanntes Zertifikat oder einen Prüfbericht eines unabhängigen Dritten anfordern, sofern ein solches vorliegt.
15.3 Behördliche Anfragen
Erhält Livioris Anfragen von Datenschutzaufsichtsbehörden, die Verarbeitungen im Auftrag der Berater:in betreffen, informiert Livioris die Berater:in unverzüglich, sofern dies rechtlich zulässig ist.
16. Informationspflicht bei rechtswidrigen Weisungen
gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO a.E.
Teilt die Auftragsverarbeiterin die Auffassung, dass eine Weisung der Berater:in gegen die DSGVO oder sonstiges anwendbares Datenschutzrecht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verstößt, so unterrichtet sie die Berater:in unverzüglich schriftlich. Die Auftragsverarbeiterin ist berechtigt, die Ausführung einer solchen Weisung so lange auszusetzen, bis die Berater:in die Weisung bestätigt oder korrigiert hat.
In Fällen einer behördlichen Verpflichtung zur Verarbeitung informiert die Auftragsverarbeiterin die Berater:in über diese rechtliche Anforderung vor der Verarbeitung, sofern das betreffende Recht eine solche Unterrichtung nicht verbietet.
17. Haftung und Schadensersatz
gem. Art. 82 DSGVO
17.1 Haftung der Berater:in
Die Berater:in als Verantwortliche haftet nach den allgemeinen Regelungen des Art. 82 DSGVO für Schäden, die durch eine Verarbeitung entstehen, die gegen die DSGVO verstößt.
17.2 Haftung der Auftragsverarbeiterin
Die Auftragsverarbeiterin haftet gem. Art. 82 Abs. 2 DSGVO für Schäden, die durch eine Verarbeitung verursacht wurden, wenn sie die speziell an Auftragsverarbeiter gerichteten Pflichten der DSGVO nicht eingehalten hat oder wenn sie über die rechtmäßigen Weisungen der Berater:in hinaus oder diesen zuwider gehandelt hat.
17.3 Haftungsausschluss
Die Auftragsverarbeiterin haftet nicht für:
- Datenpannen oder Datenverluste, die auf Handlungen oder Unterlassungen der Berater:in zurückzuführen sind (z.B. Weitergabe von Zugangsdaten, Nutzung unsicherer Netzwerke)
- Verstöße der Berater:in gegen berufsrechtliche Dokumentationspflichten oder gegenüber Klient:innen bestehende Aufbewahrungspflichten
- Datenverluste infolge unterlassener Datensicherung durch die Berater:in vor Vertragsende
Verantwortlichkeit für Sub-Auftragsverarbeiter: BYOM haftet gegenüber den Berater:innen für die Einhaltung der Pflichten seiner Sub-Auftragsverarbeiter wie für eigenes Verschulden, soweit BYOM seine Sorgfaltspflichten bei Auswahl und Überwachung der Sub-Auftragsverarbeiter verletzt hat. BYOM stellt durch vertragliche Vereinbarungen und regelmäßige Prüfungen sicher, dass Sub-Auftragsverarbeiter ein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleisten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
17.4 Haftungsobergrenze
Die Haftung der Auftragsverarbeiterin für vertragliche Pflichtverletzungen aus diesem AVV — mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit — ist der Höhe nach begrenzt auf den Gesamtbetrag der von der Berater:in in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Nutzungsentgelte.
Diese Begrenzung gilt nicht für:
- Bußgelder, die Aufsichtsbehörden gem. Art. 83 DSGVO unmittelbar gegen die Auftragsverarbeiterin verhängen
- Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen
- Ansprüche betroffener Personen gem. Art. 82 DSGVO, soweit zwingendes Recht die Begrenzung ausschließt
Hinweis: Die Wirksamkeit dieser Haftungsobergrenze nach norwegischem Recht (Erstatningsrettsloven) und nach dem Recht anderer EEA-Mitgliedstaaten wurde nicht anwaltlich geprüft. Anwaltliche Prüfung vor Go-Live empfohlen.
17.5 Gesamtschuldnerische Haftung
Sind Auftragsverarbeiterin und Berater:in für denselben Schaden verantwortlich, haften sie gem. Art. 82 Abs. 4 DSGVO als Gesamtschuldner:innen.
18. Mandantentrennung — Rote Linie
gem. Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit) i.V.m. Art. 25 DSGVO (Privacy by Design)
18.1 Grundsatz der absoluten Mandantentrennung
Berater:in A darf zu keinem Zeitpunkt erfahren, dass Berater:in B denselben Klienten hat. Dies ist die oberste technische und organisatorische Schutzverpflichtung von Livioris.
18.2 Technische Umsetzung
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Mandanten-Filter auf Anwendungsebene | Jede Datenbankabfrage ist mit einem Filter auf den Mandanten der anfragenden Berater:in verknüpft. Eine Cross-Mandanten-Abfrage ist auf Anwendungsebene nicht möglich. |
| Mandanten-Schutz auf Datenbankebene | Die Datenbank implementiert zusätzliche Sicherheitsrichtlinien, die Cross-Mandanten-Zugriff verhindern, unabhängig von der Anwendungslogik. Dies bietet Schutz vor unerwarteten Datenlecks zwischen Mandanten. |
| Keine Klient:innen-Duplikaterkennung | Livioris führt keine Duplikatserkennung über Mandantengrenzen hinweg durch. Zwei Berater:innen können dieselbe Person als Klient:in erfassen, ohne dass dies der jeweils anderen Berater:in bekannt wird. |
| Gruppenberatung | Bei Gruppenformaten sind ausschließlich explizit freigegebene Dokumente für teilnehmende Berater:innen sichtbar. Private Beratungsdaten bleiben vollständig isoliert. |
| Klient:innen-Portal | Im Klient:innen-Portal (soweit implementiert) ist nur die Beziehung zu einer einzigen Berater:in sichtbar. |
18.3 Verpflichtung der Auftragsverarbeiterin
Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet sich, die technischen Maßnahmen zur Mandantentrennung dauerhaft aufrechtzuerhalten und bei jeder wesentlichen Systementwicklung auf die Wahrung der Mandantentrennung zu prüfen. Eine Verletzung der Mandantentrennung gilt als schwerwiegender Datenschutzvorfall und löst die Meldepflicht gem. Art. 33 DSGVO aus.
19. Besondere Datenkategorien gem. Art. 9 DSGVO
19.1 Grundsatz: Art. 9-Schutzniveau für alle Beratungsdaten
Livioris behandelt alle Beratungsprotokolle und Sitzungsnotizen mit dem Schutzniveau für besondere Datenkategorien gem. Art. 9 DSGVO, unabhängig von der Berufsgruppe der Berater:in. Dies ist eine bewusste Designentscheidung, die dem Schutz der Klient:innen zugute kommt (Art. 25 Abs. 1 DSGVO — Privacy by Design).
Die technische Gleichbehandlung aller Beratungsdaten auf Art. 9-Niveau bedeutet insbesondere:
- AES-256-Feldverschlüsselung auf Applikationsebene für alle Protokolldaten
- Strikte Mandantentrennung auf Anwendungs- und Datenbankebene für alle Beratungsdaten
- Kein PII-Logging in Systemlogs für Beratungsinhalte
19.2 Rechtliche Differenzierung nach Berufsgruppe
Die rechtliche Qualifikation, ob im Einzelfall Art. 9 DSGVO anwendbar ist, obliegt der Berater:in als Verantwortliche:
| Berufsgruppe | Land | Art. 9 DSGVO anwendbar? | Rechtsgrundlage (Orientierung) |
|---|---|---|---|
| LSB (Lebens- und Sozialberatung) | AT | In der Regel nein (kein Gesundheitsbezug per se) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Coach / Trainer:in (freies Gewerbe) | AT, DE | In der Regel nein | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Psychotherapeut:in | AT | Ja (Gesundheitsdaten) | Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. §22 PthG |
| Heilpraktiker:in (Psychotherapie) | DE | Ja (Gesundheitsdaten) | Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO |
| Psychologische Psychotherapeut:in | DE | Ja (Gesundheitsdaten) | Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. §9 PsychThG |
| Veileder (frei) | NO | In der Regel nein | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Psykolog (autorisert) | NO | Ja (Gesundheitsdaten) | Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. Helsepersonelloven |
| Psykoterapeut (autorisert) | NO | Ja (Gesundheitsdaten) | Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. Helsepersonelloven |
| Psykolog (leg.) | SE | Ja (Gesundheitsdaten) | Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. Patientdatalagen |
19.3 Verantwortung der Berater:in
Die Berater:in ist als Verantwortliche verpflichtet:
- die korrekte Rechtsgrundlage gem. Art. 9 Abs. 2 DSGVO für ihre Verarbeitungen zu bestimmen
- Klient:innen über die Verarbeitung von Art. 9-Daten zu informieren (Art. 13 und 14 DSGVO)
- bei Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu prüfen, ob eine eigene DPIA gem. Art. 35 DSGVO erforderlich ist
20. Vertragsschluss — Digital-Consent und Versionierung
20.1 Elektronischer Vertragsschluss
Dieser AVV wird elektronisch gem. Art. 28 Abs. 9 DSGVO abgeschlossen. Der Vertragsschluss erfolgt durch aktive Zustimmung der Berater:in im Rahmen des Registrierungsprozesses auf der Livioris-Plattform:
- Checkbox: Aktive Markierung einer Pflicht-Checkbox mit dem Text „Ich akzeptiere den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO" vor Abschluss der Registrierung.
- Zeitstempel: Der Zeitpunkt der Zustimmung wird in der Datenbank gespeichert.
- Version: Die zum Zeitpunkt der Zustimmung gültige AVV-Version wird in der Datenbank gespeichert.
- IP-Adresse: Die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Zustimmung wird für Nachweiszwecke gespeichert.
20.2 Abrufbarkeit
Die jeweils aktuelle Fassung dieses AVV wird im Livioris-Dashboard unter ‚Einstellungen → Datenschutz → Auftragsverarbeitung' bereitgestellt. Bis zur Implementierung dieser Funktion ist die aktuelle Fassung per E-Mail an privacy@livioris.com erhältlich. Livioris verpflichtet sich, den AVV-Text dauerhaft und kostenfrei zugänglich zu halten.
20.3 Versionierung und Änderungen
Bei wesentlichen Änderungen dieses AVV (Erhöhung der Pflichten der Berater:in, Erweiterung des Sub-Processor-Kreises, Änderung der Verarbeitungszwecke) wird die avvVersion erhöht. Die Berater:in wird über die Änderungen per E-Mail informiert und muss den aktualisierten AVV aktiv akzeptieren, bevor sie die Plattform weiter nutzen kann.
Nicht-wesentliche Änderungen (z.B. Korrekturen von Tippfehlern, Klarstellungen ohne inhaltliche Änderung, Aktualisierung von Sub-Processor-Links) können ohne erneute Zustimmungspflicht vorgenommen werden; die Berater:in wird per E-Mail informiert.
20.4 Nachweis
Der Zeitpunkt der Zustimmung, die AVV-Version und die IP-Adresse bilden den elektronischen Nachweis über den Vertragsschluss gem. Art. 28 Abs. 9 DSGVO. Diese Daten werden für die Dauer des Nutzungsvertrages und darüber hinaus für die Dauer etwaiger Verjährungsfristen aufbewahrt.
21. Laufzeit und Kündigung
21.1 Laufzeit
Dieser AVV tritt mit Registrierung der Berater:in auf der Livioris-Plattform in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit parallel zum Nutzungsvertrag.
21.2 Kündigung
Die Kündigung dieses AVV erfolgt automatisch mit der Kündigung des Nutzungsvertrages. Eine isolierte Kündigung des AVV bei fortbestehendem Nutzungsvertrag ist nicht möglich, da ohne AVV keine DSGVO-konforme Auftragsverarbeitung möglich wäre.
21.3 Folgen der Kündigung
Nach Kündigung gelten die Regelungen zu Löschung und Rückgabe gem. Abschnitt 13. Die Vertraulichkeitspflichten aus Abschnitt 7 bleiben über das Vertragsende hinaus bestehen.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Anwendbares Recht
Für diesen AVV gilt die DSGVO (Verordnung EU 2016/679). Ergänzend gelten:
- Norwegisches Datenschutzrecht (Personopplysningsloven) für die Auftragsverarbeiterin
- Das Recht des jeweiligen Mitgliedstaats der Berater:in für die Rechte und Pflichten der Berater:in als Verantwortliche
- Die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) als Auslegungshilfe
22.2 Zuständige Aufsichtsbehörde
- Primär (für BYOM/Livioris): Datatilsynet, Postboks 458 Sentrum, 0105 Oslo, Norwegen — www.datatilsynet.no
- Sekundär (für den österreichischen Markt): Datenschutzbehörde (DSB), Barichgasse 40–42, 1030 Wien, Österreich — www.dsb.gv.at
- Schweden: Integritetsskyddsmyndigheten (IMY) — www.imy.se
- Für die Berater:in als Verantwortliche gilt die Aufsichtsbehörde ihres Niederlassungsstaates.
22.3 Rangverhältnis
Dieser AVV hat Vorrang vor anderen vertraglichen Regelungen, soweit es die datenschutzrechtlichen Pflichten aus Art. 28 DSGVO betrifft.
22.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses AVV ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
22.5 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV ist Follo og Nordre Østfold tingrett, rettsted Mysen (Norwegen) ausschließlich zuständig, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gem. Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) zulässig ist.
Unberührt bleiben:
- das Recht der Berater:in, die Auftragsverarbeiterin gem. Art. 79 Abs. 2 DSGVO vor dem Gericht ihres eigenen Aufenthaltsortes zu verklagen
- die Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 ff. DSGVO
22.6 Schriftform-Definition
Soweit in diesem AVV „schriftlich" oder „Schriftform" verlangt wird, ist damit die Textform gem. Art. 28 Abs. 9 DSGVO gemeint. E-Mail, In-App-Nachrichten und andere elektronische Kommunikationsmittel mit dauerhafter Speicherung erfüllen dieses Erfordernis. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) gem. eIDAS-VO (EU 910/2014) ist nicht erforderlich.
22.7 Hinweis
Dieser AVV wurde mit Unterstützung eines KI-Assistenten (Claude, Anthropic) erstellt. Er wurde inhaltlich auf Konsistenz mit den bestehenden Livioris-Rechtsdokumenten geprüft. Dieser AVV ersetzt keine anwaltliche Beratung. Vor dem produktiven Einsatz wird ausdrücklich die Prüfung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt empfohlen.
22.8 Geltende Sprache und Übersetzungen
Dieses AVV ist in deutscher Sprache verfasst. Sollte eine Übersetzung in andere Sprachen bereitgestellt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
Anlage A — Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)
Diese Anlage enthält eine Kurzübersicht der TOM. Die vollständige Version befindet sich im Dokument
legal/tom-art32.md(Stand: 2026-03-21), das integraler Bestandteil dieses AVV ist.
A.1 Systemarchitektur
| Komponente | Provider | Standort | Zertifizierungen |
|---|---|---|---|
| Anwendungsserver | Render, Inc. | Frankfurt, EU | SOC 2 Type II, ISO 27001 |
| Weboberfläche | Render, Inc. | Frankfurt, EU | SOC 2 Type II, ISO 27001 |
| Datenbank | Supabase, Inc. | eu-west-1, Irland (EU) | SOC 2 Type II, ISO 27001 |
| Authentifizierung | Supabase, Inc. | eu-west-1, Irland (EU) | SOC 2 Type II |
| Fehlerüberwachung | Sentry (Functional Software Inc.) | USA | SOC 2 Type II |
| Zahlungsabwicklung | Stripe, Inc. | USA | PCI-DSS Level 1, SOC 2 Type II |
| Brevo (Brevo SAS) | EU (Frankreich) | ISO 27001 |
A.2 Vertraulichkeitsmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung | Status |
|---|---|---|
| AES-256-Feldverschlüsselung | Alle Klient:innenstammdaten und Beratungsnotizen werden vor der Speicherung auf Applikationsebene mit AES-256 verschlüsselt. Infrastruktur-Anbieter sehen ausschließlich Chiffretext für sensible Felder. | Implementiert |
| TLS 1.2/1.3 | Alle Verbindungen (Client → Frontend → Backend → DB) sind via TLS verschlüsselt; HTTP wird zu HTTPS umgeleitet. | Implementiert |
| Passwort-Hashing | Passwörter der Berater:innen werden mit sicherem Hashing-Verfahren gehasht; kein Plaintext wird gespeichert. | Implementiert |
| Token-Verwaltung | Kurzlebige Access-Tokens mit regelmäßiger Rotation zum Schutz vor Tokendiebstahl. | Implementiert |
| MFA | Multi-Faktor-Authentifizierung als Opt-in verfügbar; Livioris empfiehlt MFA ausdrücklich für alle Berater:innen. | Opt-in |
| Einzelperson-Produktionszugang | Nur Karin Gutenbrunner Byom hat Zugang zu Produktionssystemen. | Implementiert |
A.3 Integrität und Mandantentrennung
| Maßnahme | Beschreibung | Status |
|---|---|---|
| Mandanten-Isolation auf Anwendungsebene | Jede Datenbankabfrage ist mit Filterung auf den jeweiligen Mandanten verbunden; keine Cross-Mandanten-Abfragen möglich. | Implementiert |
| Mandanten-Isolation auf Datenbankebene | Datenbankpolitiken sichern die Mandanten-Isolation unabhängig von der Anwendungslogik. | Implementiert |
| Audit-Log | Unveränderliches Protokoll aller Datenmutationen (Zeitstempel, Aktion, Entität-ID, anonymisierte Nutzer-ID); kein PII in Logs. | Implementiert |
| Kein PII-Logging | Systemlogs enthalten keine Klienteninhalte; personenbezogene Daten werden aus Logs ausgeschlossen. | Implementiert |
A.4 Verfügbarkeit
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Automatisches Backup | Tägliche automatische Backups der Datenbank werden durchgeführt. |
| Hochverfügbarkeit | Die Infrastruktur bietet Service-Level-Agreements zur Systemverfügbarkeit. |
| Verschlüsselung at-rest | Datenbank-Daten werden auf der Speicherebene verschlüsselt. |
A.5 Bekannte Interim-Risiken
| Risiko | Beschreibung | Mitigierung | Zielzustand |
|---|---|---|---|
| Schlüsselmanagement | Die Verwaltung des Schlüsselmaterials für die AES-256-Verschlüsselung erfolgt gemäß dem Stand der Technik. Technische Details sind in der internen DPIA dokumentiert. | Schlüsselhoheit liegt bei BYOM; Zugriff ist durch mehrschichtige Kontrollen gesichert. | Kontinuierliche Optimierung gemäß dem Stand der Technik. |
| Rate Limiting Auth | Rate Limiting für Authentifizierungsendpunkte noch nicht implementiert. | Der Authentifizierungsservice bietet integrierte Brute-Force-Schutzmaßnahmen. | Implementation als Go-Live-Blocker Nr. 7 geplant. |
Anlage B — Sub-Processor-Liste
Stand: 2026-03-23 | Diese Liste wird bei Änderungen des Sub-Processor-Kreises aktualisiert. Berater:innen werden gem. Abschnitt 9.2 über Änderungen informiert.
| Nr. | Sub-Processor | Unternehmen | Land | Zweck | Drittlandtransfer | Rechtsgrundlage Transfer | AVV-Status | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Render | Render, Inc. | USA (Serverstandort: Frankfurt, DE) | Backend + Frontend Hosting | Ja | SCC (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), Modul 2 (C2P) + DPF (Art. 45 DSGVO, zert. seit 06.01.2025) | ✅ Akzeptiert | TIA erstellt (tia-render.md); AES-256 mitigiert FISA 702 |
| 2 | Supabase | Supabase, Inc. | USA (Serverstandort: eu-west-1, Irland, EU) | Datenbank + Authentifizierung | Ja (US-Unternehmen) | SCC (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) | ✅ Akzeptiert | Serverstandort EU; physische Daten in EU |
| 3 | Brevo | Brevo SAS (ehem. Sendinblue) | Frankreich, EU | Transaktionaler E-Mail-Versand | Nein | Kein Drittlandtransfer (EU-intern) | ✅ Akzeptiert | Infrastruktur: OVH (FR) + Google Cloud (BE), beide EU. Brevo veröffentlicht keine öffentliche Sub-Processor-Liste — vollständige Liste nur im DPA-Annex im Brevo-Account-Dashboard einsehbar. Prüfung der Brevo-Sub-Processoren via Account-Dashboard ausstehend (Go-Live-Blocker #10). |
| 4 | Sentry | Functional Software, Inc. | USA | Fehlerüberwachung / Error Tracking | Ja | SCC (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) | ✅ Akzeptiert (PDF: sentry-dpa.pdf) | Nur technische Metadaten; kein Klienteninhalt; personenbezogene Daten gefiltert |
| 5 | Stripe | Stripe Payments Europe, Ltd. (IE) / Stripe Inc. (USA) | Irland (EU-Vertragspartner) / USA | Zahlungsabwicklung Livioris-Abonnements (BYOM AS = Controller) | Ja | SCC (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, Modul 2 C2P) + DPF (Art. 45 DSGVO, aktiv) | ⚠️ Neuakzeptanz für BYOM AS ausstehend (DPA Nov. 2025; alt stripe-dpa.pdf = ENK-Basis) | Nur Zahlungsdaten der Berater:in (nicht Klient:innen); PCI-DSS Level 1; Tokenisierung. Direct-Charges Klient-zu-Berater:in außerhalb BYOM-AS-Scope (s. §2.1) |
| 6 | Google (OAuth) | Google Ireland Ltd. | Irland, EU | Berater:innen-Authentifizierung via Google OAuth (optional) | Nein | Kein AVV erforderlich (Google als eigenständiger Verantwortlicher im OAuth-Flow) | ✅ GCP DPA akzeptiert | Google agiert im OAuth-Flow als eigenständiger Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO; kein Zugriff auf Google Drive/Kalender |
Entfernte Sub-Processoren (nicht mehr aktiv):
| Provider | Entfernt am | Grund |
|---|---|---|
| Hetzner | vor 2026-03-21 | Infrastruktur komplett auf Render migriert; kein aktiver Datenbestand mehr bei Hetzner |
Anlage C — Aufbewahrungsfristen nach Land und Berufsgruppe
Diese Anlage ergänzt Abschnitt 14. Sie gilt als Orientierungshilfe. Die Berater:in ist als Verantwortliche für die Überprüfung und Einhaltung der konkret auf sie anwendbaren Fristen verantwortlich. Kein Rechtsrat.
C.1 Österreich (AT)
| Berufsgruppe | Frist (Empfehlung) | Rechtsgrundlage (Orientierung) | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Lebens- und Sozialberater:in (LSB) | 10 Jahre ab letztem Kontakt | WKO-Standesrichtlinie Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung (10 J., Best Practice); BAO §132 (7 J., steuerlich verpflichtend) | Keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für LSB; WKO-Standesrichtlinie als Best Practice |
| Coach / Trainer:in (freies Gewerbe) | 7 Jahre (steuerrelevante Unterlagen) | BAO §132 | Rechnungen/Verträge; für Beratungsnotizen keine Pflichtfrist |
| Psychotherapeut:in | 10 Jahre ab letztem Kontakt | PthG 2024 §44 (aktualisiert gemäß PthG-Novelle 2024) | Pflicht gem. PthG; §44 regelt Aufbewahrung eigenständig |
| Klinische Psycholog:in | 10 Jahre ab letztem Kontakt | PsychologieG §43 | Pflicht gem. PsychologieG |
| Gesundheitspsycholog:in | 10 Jahre ab letztem Kontakt | PsychologieG §43 | Pflicht gem. PsychologieG |
Hinweis zu Minderjährigen (AT): Bei Beratung von Minderjährigen verlängert sich die Aufbewahrungsfrist bis zum Erreichen der Volljährigkeit (18. Lebensjahr); danach beginnt die reguläre Aufbewahrungsfrist zu laufen.
C.2 Norwegen (NO)
| Berufsgruppe | Frist (Empfehlung) | Rechtsgrundlage (Orientierung) | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Veileder (frei) | 5–7 Jahre (Empfehlung) | Personopplysningsloven, DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e | Keine spezifische Berufsnorm; DSGVO-Speicherbegrenzungsprinzip anwendbar |
| Psykolog (autorisert) | 10 Jahre ab letztem Kontakt | Helsepersonelloven §40, Pasientjournalloven §17 | Pflicht; bei Minderjährigen: bis 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahrs |
| Psykoterapeut (autorisert) | 10 Jahre ab letztem Kontakt | Helsepersonelloven §40 | Gilt nur für im HPR (Helsepersonellregisteret) autorisierte Psykoterapeuter. Ohne HPR-Autorisierung keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht — dann gilt Personopplysningsloven (variable Frist). |
C.3 Deutschland (DE)
| Berufsgruppe | Frist (Empfehlung) | Rechtsgrundlage (Orientierung) | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Coach / Berater:in (freies Gewerbe) | 8 Jahre (Buchungsbelege ab 01.01.2025, AO §147 i.V.m. IV. Bürokratieentlastungsgesetz); Handels-/Geschäftsbriefe weiterhin 6 Jahre (HGB §257) | HGB §257, AO §147 | Für Beratungsnotizen keine gesetzliche Pflichtfrist |
| Heilpraktiker:in (Psychotherapie) | 10 Jahre | §630f BGB Abs. 3 (primär, allgemein bindend); BOH 1992 nur für Verbandsmitglieder | Je nach Bundesland unterschiedlich; Prüfung empfohlen |
| Psychologische Psychotherapeut:in | 10 Jahre ab Behandlungsende | §630f BGB, PsychThG §9 | Pflicht gem. §630f BGB |
| Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in | 10 Jahre (bei Minderjährigen: bis 10 Jahre nach Volljährigkeit) | §630f BGB | Verlängerte Frist bei Minderjährigen |
C.4 Schweden (SE)
| Berufsgruppe | Frist (Empfehlung) | Rechtsgrundlage (Orientierung) | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Coach / Kurator:in (freies Gewerbe) | Keine gesetzliche Pflichtfrist; Empfehlung: 3–5 Jahre | Personuppgiftslagen, DSGVO | Speicherbegrenzungsprinzip gem. Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO |
| Psykolog (leg.) | 10 Jahre ab letztem Kontakt | Patientdatalagen (PDL) kap. 3, §17 | Pflicht; bei Minderjährigen: bis 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahrs |
| Psykoterapeut (leg.) | 10 Jahre ab letztem Kontakt | Patientdatalagen (PDL) kap. 3 | Pflicht |
Änderungshistorie
| Datum | Version | Änderung |
|---|---|---|
| 2026-03-23 | 1.0 | Erstellt. Vollständiger AVV gem. Art. 28 DSGVO für Livioris → Berater:innen-Verhältnis. Konsistenzprüfung mit avv-uebersicht.md, dpia-art35.md, verarbeitungsverzeichnis-art30.md, tom-art32.md durchgeführt. |
| 2026-03-24 | 1.1 | Anlage C aktualisiert: PthG §43→§44 (AT PT), WBO→WKO (AT LSB), DE Coach 6→8J, DE HP §630f BGB als Primärnorm, NO Psykoterapeut HPR-Vorbehalt. Quelle: B-002 Aufbewahrungsfristen-Recherche. |
| 2026-03-24 | 1.2 | §12a Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 Abs. 2) eingefügt. Kritische Lücke aus Red Team B-003-1 geschlossen: Meldepflicht 24h, Inhalt der Meldung, Unterstützungspflicht, Dokumentation. |
| 2026-06-27 | 2.0 | Rechtsformwechsel ENK zu AS (I-AS-001): Auftragsverarbeiterin geändert auf BYOM AS (Aksjeselskap, Org.nr. 937 698 208). avvVersion 1 zu 2. Abschnitt 1.1 (Parteien) und 7.2 (Zugangsbeschränkung) aktualisiert, Adresse Indre Østfold. Inhaltliche Verarbeitungstätigkeiten unverändert. |
| 2026-06-28 | 2.0 | Stripe-Sub-Processor-Check (I-M007-005) eingearbeitet: neuer §2.1 (Stripe Connect, Direct-Charges-Rollenabgrenzung), Anlage B Stripe-Zeile aktualisiert (Stripe Payments Europe Ltd. IE, SCC + DPF, BYOM-AS-Neuakzeptanz ausstehend). |
| 2026-06-29 | 2.0 | Inhaltsverzeichnis ergaenzt: Anlage D (Kalender-Synchronisation, avv-anlage-kalender-sync.md) als Punkt 26 aufgenommen. Inhaltlich unveraendert. |